Hüttenbenutzungsordnung

 

Für die Benutzung der Weißenburger Hütte am Spitzingsee gilt folgende Hüttenbenutzungsordnung!
Auf Grund der besonderen Anforderungen durch die Corona-Pandemie gilt bis auf weiteres auch ein Hygienekonzept!

Grundsätzliches

Die Hütte ist unbewirtschaftet und bietet Schlafplätze für im Momnet nur maximal 12 Personen. Es soll für jeden Besucher eine Verpflichtung sein, sie so zu behandeln wie sein eigenes Haus. Die in der „Gebrauchsanleitung“ (siehe Hauseingang rechts) stehenden Hinweise sind unbedingt zu beachten. (erhältlich auch in der Geschäftsstelle oder im Internet unter:Gebrauchsanleitung/PDF

Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Schäden am Haus, den Nebenanlagen und an der Einrichtung einschließlich Geschirr sind in der Geschäftsstelle zu melden. Diese ist auch über fehlende Gegenstände zu informieren. Für schuldhaft verursachte Schäden an Hütte und Hütteneinrichtung besteht Schadensersatzpflicht.

Buchung

Die Hütte kann grundsätzlich nur von Mitgliedern der Sektion Weißenburg des DAV, deren Ehegatten und Kindern bis einschließlich 14 Jahre benutzt werden. Auch Nichtmitglieder können in begrenztem Umfang die Hütte benutzen.

Dabei gilt Folgendes:

Ein Mitglied kann immer nur ein Nichtmitglied als Gast mitnehmen. Das bedeutet, dass höchstens so viele Nichtmitglieder wie Mitglieder zugelassen sind. Dabei sind Familienmitglieder bis 14 Jahre, die Nichtmitglieder sind, nicht mitzuzählen. Bei der Berechnung der Hüttengebühr allerdings sind Gebühren als Nichtmitglied zu erheben. Über Ausnahmefälle entscheidet die Vorstandschaft.

Die Anmeldung erfolgt jeweils von einem Mitglied unter Angabe seiner vollständigen Adresse, sowie unter Angabe der Namen aller angemeldeten Hüttenbesucher. Der Anmeldende übernimmt für alle von ihm angemeldeten Besucher die Verantwortung für die Einhaltung der Hüttenbenutzungsordnung.

Die Anmeldung ist bei der Geschäftsstelle unter Verwendung eines Anmeldeformulars vorzunehmen. Anmeldeformulare sind zum Download unter Anmeldung_Huette/PDF zu finden, oder in der Geschäftsstelle erhältlich. Die Hüttenbenutzungsordnung wird dabei anerkannt. Der DAV-Ausweis ist mitzubringen. Dabei ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der gebuchten Übernachtungen zu entrichten bzw. zu überweisen. Mit der Bezahlung ist die Reservierung verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens bei Abgabe des Hüttenschlüssels zu entrichten. Die Durchschrift des Anmeldeformulars gilt für den Hüttenbesucher als Übernachtungsausweis.

Die Sektion ist an einer möglichst umfangreichen Nutzung der Hütte interessiert. Deshalb kann die Geschäftsstelle unabhängig von bestehenden Reservierungen jederzeit noch freie Hüttenplätze an andere Interessenten vergeben.

Soll die Hütte exklusiv für nur eine Gruppe reserviert werden, wird zur Kostenberechnung von einer Belegung mit mindestens 10 erwachsenen Personen ausgegangen.

Kann ein geplanter Aufenthalt nicht wahrgenommen werden ist unverzüglich die Geschäftsstelle zu informieren. Eine Rückerstattung der Anzahlung infolge Nichtbenutzung ist grundsätzlich nicht möglich, sofern die Hütte nicht anderweitig belegt werden kann.

Die Hütte kann maximal 4 Monate vor dem geplanten Termin gebucht werden. (Ausnahme: Fahrten im Jahresprogramm der Sektion)

Während der Weihnachtsferien gilt folgende Regelung :

In jedem geraden Kalenderjahr haben Mitglieder der Sektion Abenberg das Recht der Hüttenbelegung von den Weihnachtsfeiertagen bis einschließlich Neujahr, die restlichen Ferientage stehen dann Mitgliedern der Sektion Weißenburg zu. In ungeraden Jahren gilt umgekehrte Regelung.

Anreise / Abreise

Der Hüttenschlüssel mit Briefkastenschlüssel wird gegen Unterschrift möglichst kurzfristig vor dem Hüttenbesuch an das anmeldende Mitglied in der Geschäftsstelle ausgehändigt. Bei Verlust des Schlüssels müssen die für den Einbau eines neuen Schlosses samt zugehöriger Schlüssel anfallenden Kosten ersetzt werden.

Die Zufahrt zur Hütte erfolgt über die Forststraße vom Spitzingsee in das Valepp-Tal. Sie ist für den allgemeinen Verkehr aus Umweltschutzgründen gesperrt.

Zwischen dem Forstamt Schliersee und unserer Sektion wurde nachfolgende Ausnahmelösung für den Besuch unserer Hütte vereinbart:

Wir haben zwei Chipkarten und zwei Berechtigungsscheine zur Verfügung, die nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind. Sie berechtigen den jeweiligen Inhaber zusammen mit seinem DAV-Ausweis der Sektion Weißenburg zum Passieren der Schranke mit einem Fahrzeug (Kfz oder Motorrad). Die Karte darf nicht weitergegeben werden, sondern ist nach passieren der Schranke sofort wieder in den Briefkasten zurückzulegen. Der Berechtigungsschein ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.

Maximal zwei Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz vor dem Blecksteinhaus parkberechtigt und können während des Hüttenaufenthaltes in den Sommermonaten dort stehen bleiben. Es ist so zu parken, dass ausreichend Platz zum Wenden für ein Pferdefuhrwerk bleibt. Ein Pendeln während des Hüttenaufenthaltes zwischen Hütte und Spitzingsee ist nicht erlaubt. Sollten mehr Besucher mit dem Auto zur Hütte fahren wollen, müssen diese sich wegen der Aufteilung der Fahrgenehmigungen abstimmen.

Während der Wintermonate wird empfohlen, die Fahrzeuge nach Abladen des Gepäcks unverzüglich nach Spitzingsee zu fahren, da die Gefahr besteht eingeschneit zu werden.

Parkmöglichkeit besteht nur außerhalb der Schranke. Sie können den gebührenpflichtigen Parkplatz an der Kirche benutzen.

Der Hüttenschlüssel mit Briefkastenschlüssel muss n ach dem Aufenthalt zur nächsten Öffnungszeit der Geschäftsstelle zurückgegeben werden. Für Ausnahmefälle (Arbeitsdienste, Abfalltransport etc.) sind Sonderregelungen möglich. Der zuständige Forstbeamte ist im Forsthaus gegenüber der 'Alten Wurzhütte' erreichbar.

Während des Aufenthalts

Bei Ankunft und Abreise sind die jeweils vorgesehen en Eintragungen im Hüttenbuch vorzunehmen.

Die Hütte verfügt über keinen Trinkwasseranschluss. Auch das Wasser aus dem Laufbrunnen vor der Hütte hat keine Trinkwasserqualität. Den Hüttenbenutzern wird empfohlen, Trinkwasser von zu Hause mitzubringen. Das Wasser aus dem Laufbrunnen ist Bachwasser und muss vor dem Genuss abgekocht werden. Für die Verwendung des Wassers aus dem Laufbrunnen übernimmt die Sektion keinerlei Haftung.

Die Holzvorräte in der Hütte sind aus den Beständen der Holzlege wieder aufzufüllen.

Abfälle sind wieder mitzunehmen. Entsorgungsmöglichkeit besteht in Neuhaus am Wertstoffhof (Müllcontainer). Die dafür erforderlichen kostenpflichtigen Müllsäcke sind in der Geschäftsstelle erhältlich. Brennbare Abfälle können im Ofen verbrannt werden (keine Kunststoffe, keine Tetrapacks!).

Bei der Entleerung der Aschebehälter ist darauf zu achten, dass nur kalte Asche entsorgt wird. Normalerweise übernimmt der darauffolgende Hüttenbesucher diese Aufgabe.

Es ist strengstens untersagt, in den Trockenabort Abfälle jeder Art zu werfen, da dadurch die Absaugung unmöglich gemacht wird (erhebliche Kostensteigerung ).

Im Winter sind die Besucher der Hütte verpflichtet, das Hüttendach bei hoher Schneelast (über 50 cm) abzuräumen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verglasung im Eingangsbereich schneefrei bleibt.

Weißenburg, den 09.07.2013

Uli Kleinsteuber

(i.V. 2. Vorsitzender)   

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